HD oder4k

Welche Auflösungen sind für Filme in der Unternehmenskommunikation relevant?

Welche Formate gibt es?

Bevor wir die Frage beantworten, welche Auflösungen für Filme relevant sind, müssen wir klären, welche Formate es überhaupt gibt und wie sich die Auflösungen in den letzten Jahren verändert haben.

Eine zeitreise

VON SD
ZU 4K.

Unsere Zeitrechnung beginnt bei Standarddefinition – SD Widescreen. Das war damals die Umstellung von einem 4:3 Bild zu einem 16:9 Bild. Schaut man sich heutzutage Inhalte in SD an, erscheinen diese sehr pixelig.

Denn die Entwicklung von Videoauflösungen hat enorme Fortschritte gemacht. 

Nach der Umstellung auf SD folgte HD als kleiner Zwischenschritt, bis wir dann zum Standard von heute gekommen sind, dem Full HD.  Full HD hat sich als Vorreiter für das Internet entwickelt, weil es einen guten Kompromiss zwischen Qualität und der Größe der Videofiles, die übers Internet gestreamt werden, bietet.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile Entwicklungen in Richtung Ultra HD/4K. In Elektromärkten sieht man beispielsweise primär Fernseher, die genau dieses Ultra HD Feature haben.

Da die Distribution von Ultra HD/4K Inhalten allerdings noch relativ limitiert ist, ist es in der Bewegtbildkommunikation im Internet noch weniger relevant.

Produktions- und Auslieferungsstandard

Bei einer Produktion muss man zwischen dem Produktionsstandard und dem Auslieferungsstandard unterscheiden. Bei der Auslieferung ist Full HD oft die bessere Wahl. Das liegt daran, dass größere Auflösungen in 4K oder möglicherweise auch in 6K oder in 8K online noch nicht so stark verbreitet sind, weil viele Websites nicht in der Lage sind, diese großen Auflösungen abzuspielen.

Als Produktionsstandard ist das allerdings eine andere Geschichte. Wir produzieren nur noch in 4K. Das Aufnehmen in höheren Auflösungen bietet uns Vorteile im Schnitt der Filme.

Die Vorteile einer 4K-Produktion

Der erste Vorteil ist die Möglichkeit, Bilder noch ein wenig in der Größe bearbeiten zu können. Man kennt das aus der Fotografie, da gibt es die Möglichkeit in der Nachbereitung die Bilder noch ein wenig zu vergrößern, zu verkleinern und dementsprechend auch vielleicht störende Elemente noch einmal auszuschneiden. Bei der bisherigen Produktionsart in HD hatten wir diese Möglichkeit nicht. 

Ein Bild wurde so in den Schnitt integriert, wie es produziert wurde. Eine 4K-Produktion bietet hingegen die Möglichkeit, die Aufnahmen im Schnitt noch etwas anzupassen, wenn dieser anschließend in HD rausgerechnet wird.

Man kann das Ganze auch ein bisschen ins Extrem treiben und zwar in der Tatsache, dass man aus einer Kamera, die 4K aufnimmt „zwei Kameras“ machen kann. Bei Aufnahmen in 4K kann zum einen das 4K Bild gezeigt werden und zum anderen können die Pixel so vergrößert werden, dass daraus eine zweite Einstellungsgröße entstehen kann.

Ein weiterer Vorteil bei der Produktion in 4K ist, dass wir einen großen Qualitätsvorteil bekommen. Wenn ich ein 4K Bild für ein HD Bild produziere, bekomme ich ein viel qualitativ hochwertigeres HD Bild.

Außerdem ist die Nachhaltigkeit eines Projektes ein ganz wichtiger Punkt. Wir stellen unseren Kunden am Anfang eines Projektes immer wieder die Frage: Wie lange sind die Inhalte, die ihr in diesem Projekt kommuniziert, relevant? Je nachdem macht es Sinn, das Ganze in 4K zu produzieren, um möglicherweise auch noch in zwei bis drei Jahren auf die Aufnahmen zurückgreifen zu können, ohne Qualitätseinbußen akzeptieren zu müssen.

Ein weiterer Aspekt, auch produktionstechnischer Natur: Sollte es mal sein, dass die Kamera mal ein bisschen wackelt, habe ich die Möglichkeit mit 4K Bildern das Ganze im Schnitt zu stabilisieren und dadurch das Bild hochwertiger werden zu lassen.

FAZIT

Zusammenfassend kann man sagen, dass man ein Projekt optimal und langfristig nutzen kann, wenn man in 4K oder noch einer größere Auflösung produziert. Dann kann eine Filmauslieferung in einer Auslieferung in 4K erfolgen, wenn man einen optisch hochwertigen Film haben möchte. Für die bessere Nutzbarkeit bewährt sich in den meisten Fällen immer noch eine Auslieferung in einer Full HD Auflösung.

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Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Protagonist erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erstellten audiovisuellen Aufnahmen gespeichert, bearbeitet, kopiert archiviert, sowie zum oben genannten Zwecke verwendet werden. Der Protagonist ist einverstanden, dass das Unternehmen die von ihm erstellten Bildaufnahmen zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung, sowie der Veröffentlichung an Dritte weitergeben darf. Der Protagonist kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit der Wirkung für die zukünftige Nutzung widerrufen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.

Gegenstand

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterschrift und wird auf unbestimmte Zeit nach dem Termin der ersten Veröffentlichung durch den Kunden der hunderteins GmbH geschlossen.

Durchführung

Der Protagonist ist zur höchstpersönlichen Leistung verpflichtet. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Der Protagonist haftet dem Unternehmen in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Unternehmens verursacht.

Vergütung

Der Protagonist erbringt die in § 1 genannte Leistung auf freiwilliger Basis. Eine Vergütung wird nicht vereinbart. Sollten dem Protagonisten im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages Kosten für Reise und Verpflegung anfallen, so kann er diese innerhalb von 1 Woche nach vorheriger Absprache und gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege beim Unternehmen geltend machen.

Rechtserwerb

Die Produktion umfasst die Erstellung digitaler Kommunikationsmittel für und unter der Marke des Kunden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Unternehmen alle schutzfähigen Leistungen und sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bzw. erbrachten Werkleistungen nach diesem Vertrag ausschließlich, unwiderruflich, übertragbar sowie zeitlich und räumlich für sämtliche Medien unbeschränkt zustehen. Das Unternehmen ist berechtigt, zu Sicherungszwecken Kopien aller Arbeitsergebnisse des Protagonisten herzustellen. Das Unternehmen erwirbt an diesen Kopien sämtliche Rechte, sofern sie nicht nach Abs. 1 und 2 auf das Unternehmen übertragen wurden. Das Unternehmen ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner DV-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden. Mit der in §4 Abs. (1) vereinbarten Vergütung sind alle Nutzungsrechte abgegolten. Der Protagonist verzichtet gegenüber dem Unternehmen und deren Vertragspartnern entsprechend der Gepflogenheit bei dem Unternehmen auf die Nennung seines Namens als Protagonist. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Das Unternehmen nimmt diesen Verzicht an.

Schutzerwerb Dritter

Der Protagonist verpflichtet sich, das Unternehmen im Rahmen der hier vereinbarten Nutzungsrechte von der Haftung aus der behaupteten Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen.

Vertraulichkeit / Datenschutz / Datensicherung

Der Protagonist verpflichtet sich, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Know-how oder auch personenbezogene Informationen (nachfolgend insgesamt „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er haftet für jeden daraus entstandenen Schaden. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die ohne Bruch dieser Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden, die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung, erlangt wurden oder zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits im Besitz des Protagonisten waren. Der Protagonist ist darüber hinaus verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Zu diesem Zweck wurde er belehrt. Er wird darüber hinaus auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Im Fall der Zuwiderhandlung haftet der Protagonist für jeden daraus entstandenen Schaden. Vertraulich behandeln im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet, dass der Protagonist die Informationen, Inhalte oder Daten nicht an Dritte weitergibt, offen legt bzw. offenbart oder überträgt. Eine Offenlegung ist nur zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten unter vorheriger Information des Unternehmens gestattet, ansonsten nur mit schriftlicher Einwilligung des Unternehmens. Sämtliche Unterlagen, Dateien sowie sonstige Arbeitsmittel, die dem Protagonist von dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag übergeben werden, bleiben Eigentum des Unternehmens, sind sorgfältig aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Daten auf privaten Datenträgern wird er unverzüglich löschen. Dem Protagonisten steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu. Diese Verpflichtungen nach § 7 dieses Vertrages gelten auch 2 Jahre über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

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