Checkliste

Was macht ein gutes Briefing aus?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen, die Sie sich am Anfang einer Filmproduktion stellen sollten.

Der Anfang

Das Briefing

Ein gutes Briefing ist der Schlüssel zum Erfolg. Vor Beginn jedes Projektes sollten alle Beteiligten Klarheit über die Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen haben. Nur so können Missverständnisse vermieden und ein effizientes Arbeiten ermöglicht werden. Doch was gehört alles in ein gutes Briefing? Welche Fragen müssen gestellt und beantwortet werden, damit am Ende ein gelungenes Filmprojekt steht?

Der Auftakt

Fakten,
Ziele,
Wünsche.

In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die wichtigsten Aspekte eines Briefings für Filmproduktionen ein. Neben den allgemeinen Informationen zu Projektziel, Inhalten und Budget ist es vor allem entscheidend, dass alle Beteiligten verstehen, welche Kanäle mit dem Briefing befüllt werden sollen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass am Ende jeder seine Erwartungen erfüllt sieht

WER ERSTELLT DAS BRIEFING?

Wer bist für ein gutes Briefing verantwortlich? Viele nehmen an, dass dies in der Verantwortung des Kunden liegt. Schließlich wissen Sie als Kunde doch darüber am besten Bescheid, welchen FIlm Sie benötigen. 


Wir sehen es als unsere Aufgabe Sie durch den Prozess einer Filmproduktion zu begleiten und das fängt mit dem Start der Zusammenarbeit an. Und das ist nunmal das Briefing.


Zweck eines guten Briefings ist es bereits vor dem Start einer Filmproduktion alle relevanten Informationen zusammenzutragen und verständlich aufzubereiten, sodass alle Beteiligten verstehen, worum es bei dem Projekt geht.


WIE ERFOLGT DAS BREIFING?

Meist per Zoom oder am Telefon.


Denn woher sollen Sie wissen an was Sie bei einer Filmproduktion denken müssen?


Dies ist Teil unserer Dienstleistung im Rahmen einer Filmproduktion.



ERSTMAL KURZ UND KNAPP PER MAIL

Ein guter Startpunkt für ein Briefing ist eine kurze Zusammenfassung der Anforderungen in drei Sätzen.

 

Beispielsweise:

„Wir sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes und bieten unsere Kunden herausragende Produkte im Bereich des Maschinenbaus. Wir benötigen einen Produktfilm für unser neues Produkt, welches in drei Monaten auf den Markt kommen soll.“

 

Warum ist das Sinnvoll?

 

Um einen ersten Kontakt herzustellen und uns eine Vorstellung zu geben, welche

 

EINE KLARE ZIELDEFINITION ERMÖGLICHT BESTE ERGEBNISSE

 

Zielsetzung klären

Ein Briefing enthält alle relevanten Informationen gesammelt und aufbereitet. Neben Angaben zu Dienstleistung oder Produkt, Zielgruppe und Konkurrenz ist es entscheidend, dass klar formuliert wird, was die Erwartungshaltung an den Film ist. Was ist die Zielsetzung des Filmes? Was soll der Film erreichen? Diese Fragen gilt es schon vor dem Start der Produktion zu beantworten.

 

Zielgruppe formulieren

Die Gestaltung Ihrer Botschaft ist entscheidend dafür, an wen Sie sich wenden und inwieweit sich dieser mit dem Inhalt auseinandersetzen wird. Die Zielgruppe sollte immer in irgendeiner Form angesprochen werden, damit die Informationen sie so effizient wie möglich erreichen, aber auch, damit niemand auf der Strecke bleibt! Machen Sie Sich Gedanken darüber, wen Sie ansprechen wollen und mit welcher Botschaft sie Ihre Zielgruppe erreichen und zum handeln aktivieren können.

 

Inhalt formulieren

Nachdem wir wissen was wir erreichen wollen und wen wir ansprechen möchten, ist es Zeit den konkreten Inhalt des Filmes zu definieren. Welche Themen sollen in dem Film behandelt werden. Welche 

 

PLANUNGSRELEVANTE INFORMATIONEN GARANTIEREN EINE EFFIZIENTE PRODUKTION

 

Kontaktdaten aller Projektbeteiligten

Zuletzt gehört natürlich auch die Kontaktdaten aller Beteiligten ins Briefing. Nur so lässt sich eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleisten. Wer ist verantwortlich für welchen Teil der Produktion?  

 

Umsetzung klären 

Damit der Film am Ende sowohl euren Vorstellungen, als auch dem Unternehmensdesign entspricht, sind folgende Informationen entscheidend:

– Habt ihr Ideen oder Inspirationen, wie der Film am Ende aussehen soll?
– Habt ihr eine Corporate Identity: Welche gestalterischen Vorgaben müssen beachtet werden? Gibt es Schriften, Farben und ein Logo?
– Habt ihr schon eine Idee, wo der Film umgesetzt werden soll?

 

 

AUSSPIELUNG UND VERBREITUNG

 

Veröffentlichung bedenken

Je nachdem, wo ihr euren Film platzieren möchtet, können sich die produktionstechnischen Aspekte ändern. Macht euch also vorab erste Gedanken:

– Wo wollt ihr euren Film veröffentlichen?
– Auf welchen Kanälen hält sich eure Zielgruppe auf?

 

Weiteren Content definieren

Um aus der Filmproduktion das Maximum an Content herauszubekommen, sollte man sich zusätzliche Gedanken über Support Content machen. Fotos, BTS, Kurze Statements die nach der Produktion als Werbematerial für den Film dienen können.

FINANZIELLES

 

Budgetvorstellung mitteilen 

Außerdem sollte im Briefing festgehalten werden, welches das vorgesehene Budget ist. Grundsätzlich erstellen wir für jedes Projekt immer drei Angebote. Basic – Standard – Plus. So hat man immer die richtige Wahl für das Projekt. Wenn ihr mehr über unsere Angebote erfahren wollt, dann schaut einmal in unseren separaten Blogpost zu diesem Thema rein.

Neben finanziellen Aspekten ist aber auch die zeitliche Planung von entscheidender Bedeutung für den Film.

FAZIT

Abschließend ist es entscheidend, dass alle Fragen beantwortet und für alle Projektbeteiligten einsehbar sind. Sowohl Agentur als auch Kunde sollten an diesem Punkt die gleiche Vorstellung der nächsten Projektschritte haben. Nur so lässt sich ein reibungsloser Ablauf garantieren.

VORLAGE BRIEGING RUNTERLADEN

Wir hoffen, dass euch dieser Blogbeitrag bei der Erstellung eures Briefings für Filmproduktionen helfen konnte. Wenn ihr noch Fragen habt oder weitere Tipps benötigt, schreibt uns gerne eine Mail. Viel Erfolg bei eurem Projekt!

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Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Protagonist erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erstellten audiovisuellen Aufnahmen gespeichert, bearbeitet, kopiert archiviert, sowie zum oben genannten Zwecke verwendet werden. Der Protagonist ist einverstanden, dass das Unternehmen die von ihm erstellten Bildaufnahmen zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung, sowie der Veröffentlichung an Dritte weitergeben darf. Der Protagonist kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit der Wirkung für die zukünftige Nutzung widerrufen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.

Gegenstand

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterschrift und wird auf unbestimmte Zeit nach dem Termin der ersten Veröffentlichung durch den Kunden der hunderteins GmbH geschlossen.

Durchführung

Der Protagonist ist zur höchstpersönlichen Leistung verpflichtet. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Der Protagonist haftet dem Unternehmen in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Unternehmens verursacht.

Vergütung

Der Protagonist erbringt die in § 1 genannte Leistung auf freiwilliger Basis. Eine Vergütung wird nicht vereinbart. Sollten dem Protagonisten im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages Kosten für Reise und Verpflegung anfallen, so kann er diese innerhalb von 1 Woche nach vorheriger Absprache und gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege beim Unternehmen geltend machen.

Rechtserwerb

Die Produktion umfasst die Erstellung digitaler Kommunikationsmittel für und unter der Marke des Kunden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Unternehmen alle schutzfähigen Leistungen und sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bzw. erbrachten Werkleistungen nach diesem Vertrag ausschließlich, unwiderruflich, übertragbar sowie zeitlich und räumlich für sämtliche Medien unbeschränkt zustehen. Das Unternehmen ist berechtigt, zu Sicherungszwecken Kopien aller Arbeitsergebnisse des Protagonisten herzustellen. Das Unternehmen erwirbt an diesen Kopien sämtliche Rechte, sofern sie nicht nach Abs. 1 und 2 auf das Unternehmen übertragen wurden. Das Unternehmen ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner DV-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden. Mit der in §4 Abs. (1) vereinbarten Vergütung sind alle Nutzungsrechte abgegolten. Der Protagonist verzichtet gegenüber dem Unternehmen und deren Vertragspartnern entsprechend der Gepflogenheit bei dem Unternehmen auf die Nennung seines Namens als Protagonist. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Das Unternehmen nimmt diesen Verzicht an.

Schutzerwerb Dritter

Der Protagonist verpflichtet sich, das Unternehmen im Rahmen der hier vereinbarten Nutzungsrechte von der Haftung aus der behaupteten Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen.

Vertraulichkeit / Datenschutz / Datensicherung

Der Protagonist verpflichtet sich, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Know-how oder auch personenbezogene Informationen (nachfolgend insgesamt „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er haftet für jeden daraus entstandenen Schaden. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die ohne Bruch dieser Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden, die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung, erlangt wurden oder zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits im Besitz des Protagonisten waren. Der Protagonist ist darüber hinaus verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Zu diesem Zweck wurde er belehrt. Er wird darüber hinaus auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Im Fall der Zuwiderhandlung haftet der Protagonist für jeden daraus entstandenen Schaden. Vertraulich behandeln im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet, dass der Protagonist die Informationen, Inhalte oder Daten nicht an Dritte weitergibt, offen legt bzw. offenbart oder überträgt. Eine Offenlegung ist nur zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten unter vorheriger Information des Unternehmens gestattet, ansonsten nur mit schriftlicher Einwilligung des Unternehmens. Sämtliche Unterlagen, Dateien sowie sonstige Arbeitsmittel, die dem Protagonist von dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag übergeben werden, bleiben Eigentum des Unternehmens, sind sorgfältig aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Daten auf privaten Datenträgern wird er unverzüglich löschen. Dem Protagonisten steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu. Diese Verpflichtungen nach § 7 dieses Vertrages gelten auch 2 Jahre über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

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